Möglichkeit zur nachträglichen Ausstellung eines ärztlichen Rezepts zur Erstattung der "Pille danach"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, wie in der "Berliner Zeitung" vom 16. Januar 2015 dargestellt, die Möglichkeit, dass sich junge Frauen zur Erstattung der Kosten der "Pille danach" durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nachträglich ein ärztliches Rezept ausstellen lassen können, und welche gesetzlichen Ände-rungen, außer der von der Koalition angekündigten Änderung (vgl. Plenarprotokoll 18/82, S. 7870 vom 29. Januar 2015) des § 24a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), wären hierfür notwendig (z. B. Regelungen der nachträglichen Ausstellung eines Rezeptes zur Kostenerstattung in § 13 SGB V)?