Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Strom- und Gaspreisbremse durch die Strom- und Gasversorger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch die eigenen Strom- und Gasrechnungen der Strom- und Gasversorger durch die Strom- und Gaspreisbremse subventioniert (bitte die veranschlagten Kosten jeweils für Strom und Gas aufschlüsseln), und werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch die eigenen Strom- und Gasrechnungen der Strom- und Gasversorger, die nach Definition der Bundesregierung 2022 Zufallsgewinne gemacht haben, 2023 durch die Strom- und Gaspreisbremse subventioniert oder wird das ausgeschlossen (bitte die veranschlagten Kosten jeweils für Strom und Gas aufschlüsseln)?