Möglichkeit zur Einbürgerung trotz strafrechtlicher Verurteilungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, aufgrund der Daten der polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2024, die erneut eine deutliche Überrepräsentation nichtdeutscher Tatverdächtiger ausweist, die bei einem Bevölkerungsanteil von lediglich rund 16 Prozent bundesweit über 41 Prozent aller Tatverdächtigen stellen und damit mehr als das 2,5-Fache ihres Bevölkerungsanteils ausmachen, sodass es vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig erscheint, dass selbst bei erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen – etwa Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten oder Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen – eine Einbürgerung rechtlich nicht ausgeschlossen ist, die bestehenden gesetzlichen Grenzen dahingehend zu verschärfen, dass strafrechtliche Verurteilungen bereits in geringerem Umfang als bisher zu einem Ausschluss von der Einbürgerung führen?