Möglichkeit von Gruppenersuchen nach internationalen Steuerabkommen an die Schweiz seit September 2012
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung keine Kenntnisse (vgl. die Antwort auf meine Mündliche Frage 65 der Fragestunde vom 30. Januar 2013) darüber, dass gemäß Verordnung über die Amtshilfe bei Gruppenersuchen nach internationalen Steuerabkommen Gruppenanfragen an die Schweiz für Zeiträume ab dem 28. September 2012 möglich sind, und welche Verhaltensmuster erachtet die Bundesregierung als zulässig, um eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen durch Gruppenanfrage zu identifizieren?