Möglichkeit einer Mehrstaatigkeit für türkische Staatsangehörige im Rahmen einer deutschen Einbürgerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Könnten deutsche Einbürgerungsbehörden nach Ansicht der Bundesregierung auf die Benachteiligung von türkischen Staatsangehörigen, deren türkische Pässe willkürlich entzogen wurden (www.welt.de/politik/deutschland/plus182483006/ Staatsbuergerschaft-Wie-tuerkische-Behoerden-Deutschtuerken-zu-Staatenlosen-machen.html), insofern reagieren, dass sie von den vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz vom 13. November 2014 (BGBl. I S. 1714) Gebrauch machen und von vornherein erklären, in solchen Fällen eine Mehrstaatigkeit hinzunehmen, in denen die Türkei erkennbar das Ausscheiden aus der türkischen Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen oder weil der Einbürgerungsbewerber länger als 20 Jahre nicht mehr in der Türkei gelebt hat, nicht ermöglicht bzw. verwehrt, und wenn nein, warum nicht?