Möglichkeit des Widerrufs der Betriebsgenehmigung sowie der Aufhebung der Planfeststellung des Tegeler Flughafengeländes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es aus Sicht der Bundesregierung (im Falle einer Mehrheit für die Offenhaltung des Flughafens Berlin Tegel beim anstehenden Volksentscheid) rechtlich möglich und in der Sache erforderlich, den Widerruf der Betriebsgenehmigung sowie die Aufhebung der Planfeststellung des Tegeler Flughafengeländes zu widerrufen, und wenn ja, spricht sich die Bundesregierung für eine Offenhaltung des Flughafens Berlin Tegel aus wirtschaftlichen und verkehrsrechtlichen Gründen aus?