Möglichkeit des Spendenabzugs in der Steuerveranlagung bei Kleinstspenden an gemeinnützige Organisationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Änderung in Bezug auf die Möglichkeit Kleinstspenden an gemeinnützige Organisationen nach § 50 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ohne Spendenbescheinigung von der Steuer abzusetzen, wenn man die Spende über einen Einzahlungsbeleg nachweisen kann, und wenn ja, bis zu welcher Höhe (während der Coronapandemie wurde der Betrag von 100 Euro auf 300 Euro vorübergehend erhöht)?