Möglichkeit des Missbrauchs des Fotos auf der elektronischen Gesundheitskarte durch Dritte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung ihre bisherige Argumentation, das Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte schütze vor Missbrauch durch Dritte vor dem Hintergrund des Berichts im "ZDF-heute-journal" vom 24. Juni 2015, in dem sich ein Datenschützer mit wenigen persönlichen Daten eines Journalisten auf dessen Namen aber mit eigenem Bild eine elektronische Gesundheitskarte ausstellen und zusenden lassen konnte, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diesen Missstand abzustellen?