Möglichkeit des Eigenanbaus von Cannabis im Falle einer Nichterstattung der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wäre nach Kenntnis der Bundesregierung der Eigenanbau von Cannabis für betroffene Patientinnen und Patienten weiterhin möglich, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 6. April 2016 entschied (BVerwG 3 C 10.14), wenn eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen trotz gesetzlicher Grundlage gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften nicht erfolgen würde, und wenn nein, warum nicht?