Möglichkeit des Direktmarketings durch Bestimmungen der DSGVO
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung den Erwägungsgrund 47 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Buchstabe f DSGVO, welcher Direktmarketing als berechtigtes Interesse benennt und eine Einwilligung dann unnötig macht, wenn ein berechtigtes Interesse das Interesse des Betroffenen überwiegt, im Hinblick auf den Verkauf von Consumer-Adressen (Privatadressen) durch die Deutsche Post AG?