Möglichkeit der Sofortabschreibung von Computern und Software durch BMF-Schreiben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Möglichkeit der Sofortabschreibung von Computern und Software durch BMF-Schreiben (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-26-nutzungsdauervon-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.html) im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach eine allgemeine Typisierung von Abschreibungszeiträumen durch Anweisung der Finanzverwaltung, die nur auf Ausnahmefälle zutrifft, gegen das für alle Einkunftsarten geltende Prinzip der periodengerechten Ermittlung der Einkünfte verstößt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1967 – GrS 1/67, BStBl II 1968, S. 268)?