Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenztechnik an Zivilgerichten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass manche Zivilgerichte trotz der Corona-Pandemie auch in nicht dringlichen Verfahren regulär weiter verhandeln (www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-corona-gerichte-verhandeln-weiter-termine-dringlich-regelung.egzpo/), gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und ist sie vor dem Hintergrund des von Bund und Ländern geschlossenen Pakts für den Rechtsstaat der Auffassung, dass alle Zivilgerichte in Deutschland ausreichend technisch ausgestattet sind, um Videoverhandlungen nach § 128a der Zivilprozessordnung zu ermöglichen?