Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-293678

Möglichkeit der Einziehung eingefrorener Vermögenswerte russischer Oligarchen im Fall von Sanktionsverstößen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt die Aussage der Bundesregierung "Die EU-Sanktionsverordnung 269/2014, wonach die Gelder und Vermögenswerte der wegen des russischen Angriffskriegs sanktionierten Personen und Entitäten unmittelbar eingefroren sind, sieht bislang keine Einziehungs- und Verwertungsmöglichkeit hinsichtlich der eingefrorenen Vermögenswerte von gelisteten Personen oder Entitäten vor. [...] Eine Abänderung der Vorgaben aus EUSanktionsverordnungen durch nationale Maßnahmen ist nicht zulässig. Die Einführung einer Einziehungs- und Verwertungsmöglichkeit von eingefrorenem Vermögen &ndash; außerhalb des Sanktionsrechts und über die vorhandenen Möglichkeiten im Strafrecht hinaus &ndash; wäre in Deutschland überdies insbesondere an der Eigentumsgarantie im Grundgesetz (Artikel 14) zu messen" (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/4209) die Möglichkeit ein, dass im Rahmen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes I eingefrorene Vermögensgegenstände von russischen Oligarchen im Fall von Verstößen gegen die geltenden Sanktionen sehr wohl eingezogen und entschädigungslos enteignet werden können, und wenn ja, von wie vielen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren hat die Bundesregierung Kenntnis, in denen solche Verstöße bislang untersucht und nachgewiesen wurden (bitte nach "laufenden Ermittlungen", "abgeschlossenen Ermittlungen" und ggf. "Gerichtsentscheidungen" aufschlüsseln)?