Möglichkeit der Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung den von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages (im Dokument WD 4 - 3000 - 030/22) und dem Fachbereich Europa (im Dokument PE 6 - 3000 -016/22) dargelegten Standpunkt, dass Sonderwirtschaftszonen mit Bürokratieerleichterungen sowie Förderungen über Steuergutschriften, wie sie Italien eingerichtet hat, auch in Deutschland möglich und von der Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt sind, und plant die Bundesregierung die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen in Deutschland?