Möglichkeit der Ableistung des sogenannten abschnittsweisen Zivildienstes
Verbesserung der Information über die Möglichkeit der zeitlichen Teilung der Zivildienstableistung ( § 24 Abs. 2 ZDG), Gründe für die Festschreibung des ersten Ableistungszeitraums von 6 Monaten im Einberufungsbescheid und Möglichkeit der Flexibilisierung der Zeiträume, Zahl der Zivildienstleistenden mit geteiltem Zivildienst von 2003 bis 2007