Mögliches Vertragsverletzungsverfahren im Falle einer Erarbeitung alternativer Szenarien zum Masterplan Ems 2050
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass falls, wie die "Ostfriesen-Zeitung" am 20. Mai 2016 berichtet hat, alternative Szenarien zum Masterplan Ems 2050 erarbeitet werden, die Europäische Kommission doch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten wird?