Mögliches temporäres bzw. bedingtes Abtretungsverbot im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Verbraucher verpflichten, Ansprüche zunächst persönlich bei dem Unternehmen anzumelden und es dem Verbraucher erst nach Ablauf einer Frist gestatten, den Anspruch an Dritte zur DurchDeutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/12437 setzung abzutreten, und plant die Bundesregierung dieses temporäre bzw. bedingte Abtretungsverbot auch in die Klauselverbote des § 308 BGB aufzunehmen?