Möglicherweise rechtswidriges Vergabeverfahren für Kampfdrohnen der Bundeswehr
Position zur Klage des Rüstungskonzerns General Atomics, Angaben zur Auswahlentscheidung zugunsten der Drohne des Typs "German Heron TP" gegenüber dem Typ "Guardian Eagle", u.a. Einsatz- und Bewaffnungsfähigkeit, Leistungsmerkmale, Kosten, Einbindung deutscher Unternehmen in Produktionsabläufe sowie Zeitpunkt der Ausbildung; Kaufangebot von General Atomics, Zulassungsanpassungen für die "G-Heron TP", Auflagen des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Sensorik, Abstimmung in der 19. WP, Verbindlichkeit von Preisen und Lieferfristen<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)