Möglicher Zugriff von FRONTEX auf polizeiliche Informationssysteme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, in welchen Grenzen oder zu welchen Zwecken es der EU-Grenzagentur FRONTEX zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und grenzüberschreitendem Terrorismus (ZEIT Online vom 15. Dezember 2015) gestattet werden sollte, im Rahmen einer neuen Verordnung auf die (grenz)polizeilichen Informationssysteme SIS II, Europol-Informationssystem, EURODAC oder "Intelligente Grenzen" zuzugreifen, und im Rahmen welcher Zusammenarbeitsformen ist es den Agenturen FRONTEX und Europol aus Sicht der Bundesregierung schon jetzt gestattet, untereinander oder mit privaten Einrichtungen Personen- und Sachdaten auszutauschen?