Möglicher Verstoß gegen Gleichheitsgrundsätze betreffend den gesetzlich definierten Empfängerkreis der Energiepreispauschale
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgebotes von Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes hinsichtlich der im "Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen" vorgesehenen Einmalzahlung für Rentner in Höhe von 300 Euro, mit deren Auszahlung die Deutsche Rentenversicherung beauftragt werden soll bzw. der Bund gegenüber seinen Versorgungsempfängern mandatiert wäre, dahingehend, dass diese aus allgemeinen Steuermitteln aufgebrachte Energiepreispauschale nach meiner Kenntnis allein auf gesetzlich Rentenversicherte und Bundesbeamte beschränkt werden soll und Rentenbezieher anderer Alterssicherungssysteme (Alterssicherung der Landwirte, Bundesknappschaft, Künstlersozialversicherung, Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten, berufsständische Versorgungswerke) somit ausgeschlossen wären, und wenn nein, aus welchen verfassungsrechtlichen Abwägungen heraus sieht sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken?