Möglicher Verstoß gegen EU-Sanktionen durch das Zivilluftfahrtunternehmen "Aeromar"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Geschäftstätigkeit des Zivilluftfahrtsunternehmens "Aeromar", eine Tochtergesellschaft der Lufthansa, in der von der Russischen Föderation völkerrechtswidrig annektierten ukrainischen Halbinsel Krim, (www.currenttime.tv/a/sanctions-bureau-veritas/30314340.html) mit den durch die EU verhängten Sanktionen für vereinbar, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob diese in Einklang mit dem Völkerrecht stehen?