Möglicher Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen durch Online-Dienstanbieter aufgrund der Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung in den Angeboten von Online-Diensten, die Daten Dritter ohne deren Wissen oder gar Zustimmung an andere Nutzer weitergeben, wie sie beispielsweise mit der Smartphone-App "Sync.ME" angeboten werden (vgl.www.giga.de/extra/datenschutz/news/diese-handynummern-suchmaschine-kennt-deinen-namen-ohne-dass-du-davon-weisst/), einen Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen, und wenn nein, welche gesetzlichen Regelungen wird die Bundesregierung beschließen, um derartige Datenweitergaben künftig zu unterbinden?