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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-249116

Möglicher Verstoß gegen das UN-Waffenembargo durch die Bewaffnung von Patrouillenbooten der libyschen "Küstenwache"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich bei der Bewaffnung von Patrouillenbooten der libyschen &quot;Küstenwache&quot; mit fest montierten schweren Maschinengewehren, die von Italien für andere Zwecke überlassen wurden und jetzt im Zusammenhang mit den Kämpfen um Tripolis stehen und gegen Truppen des Generals Chalifa Haftar eingesetzt werden sollen, aus Sicht der Bundesregierung um einen Verstoß gegen das UN-Waffenembargo, wie es Medien- berichte nahelegen (&quot;Libia. Tripoli interrompe i soccorsi in mare e usa le navi italiane per la guerra&quot;, www.avvenire.it vom 20. April 2019), und teilt die Bundesregierung die dort zitierte Auffassung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), dass Libyen die Verantwortlichkeiten für seine erst kürzlich bekanntgegebene SAR-Zone nicht mehr wie vorgeschrieben übernimmt, wodurch es auch zu Verletzungen des Waffenembargos kommen kann?