Möglicher Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch den BMW-Zulieferer Managem
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Erkenntnissen ist laut Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zusammenhang mit der von mir gestellten Schriftlichen Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/9462 gekommen, bei der die Behörde laut Antwort der Bundesregierung in dem genannten Zusammenhang (Schwere Vorwürfe gegen BMW-Zulieferer, Online: www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/um weltstandards-bmw-zulieferer-kobalt-marokko-10 0 .html) ein Tätigwerden nach § 14 Absatz 1 Satz 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) "prüft" und "dabei konkrete Hinweise hinsichtlich einer möglichen Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Sorgfaltspflicht im Sinne des LkSG" berücksichtigt, und welche nächsten rechtlichen Schritte durch Bundesbehörden werden auf Grundlage dieser gewonnenen Erkenntnisse eingeleitet?