Möglicher Verstoß gegen Artikel 13 des Tabakrahmenübereinkommens durch die Ausrichtung der Tabakmesse InterTabac in Dortmund
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Ausrichtung der weltgrößten Tabakmesse, der Inter Tabac (Internationale Tabakmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf) in Dortmund ein Verstoß gegen den Artikel 13 des Tabakrahmenübereinkommens, der alle Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring verbietet?