Möglicher Verlust der bürgerlichen Existenz durch die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens nach den früheren §§ 175 bzw. 175 a StGB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens nach den §§ 175, 175a des Strafgesetzbuchs auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruches zum Verlust der bürgerlichen Existenz (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis) führen könnte einschließlich von Auswirkungen auf die heutige Rentenhöhe für die Betroffenen, und wie will die Bundesregierung solchen Berufs- und Rentenschäden Rechnung tragen (diese Entschädigungstatbestände und eine Kollektiventschädigung fehlen im Referentenentwurf des BMJV)?