Möglicher Rückgriff auf DDR-Terminologie durch die Autoren des Verfassungsschutzberichts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Umstand, dass im Strafgesetzbuch der DDR "die staatliche oder gesellschaftliche Ordnung verächtlich zu machen" ein Straftatbestand war (§ 220 Absatz 2) und sich die Autoren des Verfassungsschutzberichts nach meiner Auffassung offenkundig an DDR-Terminologie bedienen?