Möglicher Missbrauch der französischen Befugnisse im Ausnahmezustand im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention
Ausnahmezustand: Unterrichtung des Generalsekretärs des Europarates, Vereinbarkeit mit der EMRK und Derogationserfordernis, öffentliche kritische Einschätzung, Anwendungsbeispiele und deren Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung, Einwirken der Bundesregierung; Anwendung der Notstandsgesetze von 1968 in Deutschland<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)