Möglicher Missbrauch der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht im Rahmen der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht nur auf Fälle angewandt wird, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruhen, und welche eventuellen Missbrauchsfälle sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt (www.b mjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html)?