Möglicher Lieferstopp von Brennelementen an das AKW Cattenom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesumweltministeriums, dass es für einen Lieferstopp von Brennelementen in das Atomkraftwerk Cattenom "atom- und europarechtlich keine Handhabe" (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/brennelemente_bundesumweltministerium_cattenom_akw100.html) gäbe im Hinblick auf § 3 Absatz 2 des Atomgesetzes und angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11604 selbst schwere Sicherheitsmängel im AKW Cattenom feststellt und durch diese Mängel eine Gefährdung der Sicherheit der deutschen Bevölkerung im Umkreis des benannten AKW mithin nicht ausgeschlossen werden kann?