Möglicher Interessenkonflikt der Bundesministerin Nancy Faser bei der Beförderung eines Abteilungsleiters im BMI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung der Sachverhalt, dass der derzeitige Abteilungsleiter der Abteilung Z im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), M. v. S., beim Amtsantritt der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, von der Besoldungsgruppe B3 auf Besoldungsgruppe B9 "sprungbefördert" wurde, und in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dieser Beförderung der Abteilungsleiter M. v. S. der Bundesministerin Nancy Faeser eine Wohnung in Berlin zur Verfügung gestellt hat, mit dem Verhaltenskodex des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gegen Korruption in Einklang bringen, in dem es u. a. heißt: "Trennen Sie strikt Dienst- und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen. (…) Es ist bekanntermaßen besonders schwierig, eine ,Gefälligkeit‘ zu verweigern, wenn man sich privat hervorragend versteht und man selber oder die eigene Familie Vorteile und Vergünstigungen erhält (Konzertkarten, verbilligter gemeinsamer Urlaub, Einladungen zu teuren Essen, die man nicht erwidern kann usw.). Bei privaten Kontakten sollten Sie daher von Anfang an klarstellen, dass Sie streng zwischen Dienst- und Privatleben trennen müssen, um nicht in den Verdacht der Vorteilsannahme zu geraten. (…) Unabhängig davon schadet es früher oder später Ihrem Ansehen und damit dem Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes, wenn Sie im Konfliktfall Ihren privaten Interessen den Vorrang gegeben haben. Das gilt in besonderem Maße, wenn Sie an einflussreicher Stelle tätig sind", und in welcher Höhe hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Kosten für die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Umbaumaßnahmen an der betreffenden Wohnung übernommen?