Möglicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Abschaffung des sogenannten Ehegattensplittings
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf mit dem Ziel der Abschaffung des sogenannten Ehegattensplittings, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt sie, entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes sicherzustellen, dass bei einer Abschaffung nicht in die freie Entscheidung von Ehepartnern betreffend die Aufgabenverteilung in der Ehe, insbesondere bei Erziehung und Haushalt, eingegriffen wird, auch vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Familie, Senioren und Jugend Franziska Giffey, die postuliert, es solle "Steuerlich […] einen Anreiz geben, dass beide [Anm.: gemeint sind Ehepartner] arbeiten" (vgl. Welt Online vom 16. März 2021, https://welt.de/debatte/article228422585/SPD-und-Ehegatten-Splitting-auf-Kosten-der-Mittelschicht.html, und RTDE vom 5. März 2021, https://de.rt.com/inland/113948-familienministerin-giffey-will-familien-hoeher-bestehern, jeweils zuletzt abgerufen am 17. März 2021)?