Möglicher EU-Beschluss für eine solidarische Bewältigung der Energiekrise in Europa
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung damit, dass unter politischer Mitwirkung der Bundesregierung ein über EU-Schulden finanzierter "Energiemarkt-Sicherungs-NGEU" oder Ähnliches, wie bereits vom noch amtierenden italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi gefordert (www.spiegel.de/wirtschaft/italien-wirft-deutschland-gefaehrlichen-alleingang-in-energiekrise-vor-a-3932d916-c9a7-4f23-8006-0cddf591e84b), erlebt werden könnte, indem sich die Europäische Kommission z. B. explizit auf Artikel 122 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bezieht, in dem heißt: "Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission […] im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten" ?