Möglicher Betrug beim Bezug von Kurzarbeitergeld in Unternehmen der bayrischen Lebensmittelbranche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Beobachtung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass sich Unternehmen aus der bayerischen Lebensmittelbranche zunehmend Beitragsgelder erschleichen, indem sie krank gewordene Mitarbeiter zur Kurzarbeit anmelden, und ist der aktuell erleichterte Zugang zu Kurzarbeitergeld aus Sicht der Bundesregierung Ursache für möglichen Betrug beim Bezug von Kurzarbeitergeld durch Betriebe, wie ihn die NGG schildert (vgl. Straubinger Tagblatt vom 4. November 2021)?