Möglicher Besitz toxischer Chemikalien von regimefeindlichen bewaffneten Gruppierungen in Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausdrücklich ausschließen, dass regimefeindliche bewaffnete Gruppierungen wie Fatah al-Scham (früher Al-Nusra-Front) über toxische Chemikalien verfügen, vor dem Hintergrund, dass unter anderem bereits 2013 darüber berichtet wurde, dass in der Türkei Sarin-Gasvorräte bei Mitgliedern der islamistischen Terrorgruppe Al-Nusra-Front gefunden wurden, die sich in der Türkei, in Mersin und Adana aufhielten (http://odatv.com/obamanin-kirmizi-cizgisine-adana-yaklasti-mi-0909131200.html), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass die syrische Führung bewusst in Kauf nehmen würde, dass ihr ein Chemiewaffeneinsatz schade, weil sie damit ihren Gegnern den Grund für Waffenlieferungen an die Rebellengruppen, die Einrichtung einer Flugverbotszone oder beispielsweise völkerrechtswidrige Angriffe durch das US-Militär liefert (www.n-tv.de/politik/UN-Rebellen-setzten-Giftgas-ein-article10595371.html)?