Möglicher Ausbau des Gaskraftwerkes Irsching im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, woraus sich die im Artikel (www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/der-irrsinn-von-irsching.html) genannte Rechtfertigung ableitet, es müsse im Gaskraftwerk Irsching ein weiterer 300-Megawatt-Block gebaut werden, anstatt die bestehenden aber kaum genutzten Blöcke 4 und 5 in Betrieb zu nehmen, da es sich mit Bezug auf die Aussage des Uniper-SE-Sprechers Leif Erichsen zu § 11 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes "um neue Kraftwerke" handeln müsse?