Möglicher Anpassungsbedarf für Sanktionsregime der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Resolution 2664 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Anpassungsbedarf für Sanktionsregime der Europäischen Union (bitte ggf. einzelne Sanktionsregime benennen), da humanitäre Ausnahmeregelungen nach meiner Auffassung bisher entsprechend der Resolution nicht ausreichend sind, und wenn ja, wie setzt sich die Bundesregierung aktiv dafür ein?