Möglicher Anpassungsbedarf bei § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung nach der Verabschiedung der Novelle des Energiesicherungsgesetzes Anpassungsbedarf bei § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes hinsichtlich einer Konkretisierung der von Netzbetreibern zu ergreifenden Maßnahmen, und wenn ja, welche?