Möglicher Änderungsbedarf beim deutschen Strafrecht infolge der UN-Resolution 2178 (2014) zur Terrorismusbekämpfung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welcher Änderungsbedarf für das deutsche Strafrecht ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der Resolution 2178 (2014) der Vereinten Nationen (VN), und entspricht dieser Änderungsbedarf den Anforderungen des Grundgesetzes? </p>