Möglicher Änderungsbedarf bei der Anwendung des Renten-Überleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Forderung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages umzusetzen, durch die sie vor 28 Monaten aufgefordert wurde (Petition 3-16-11-822-023283), hinsichtlich des Antrags der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR Flüchtlinge e. V. (IEDF) die bisherige Anwendung des Renten-Überleitungsgesetzes auf ehemalige DDR-Flüchtlinge zu überprüfen und im Sinne des Votums des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu handeln?</p>