Möglicher Abschiebestopp nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes angesichts der Ebola-Epidemie in Westafrika
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wird die Bundesregierung angesichts der sich immer stärker ausbreitenden Ebola-Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone und der Tatsache, dass Fluggesellschaften Flüge in und aus von Ebola betroffenen Ländern gestrichen haben (siehe Reisehinweise des Auswärtigen Amts vom 12. August 2014), gegenüber den Bundesländern einen Abschiebestopp nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes anregen, und wenn nein, warum nicht? </p>