Mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat die Bundesregierung auf die in der letzten Woche wieder bekräftigte Ankündigung des türkischen Präsidenten reagiert, wonach die Regierung ein Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe ins Parlament einbringen werde, er von einer Parlamentsmehrheit dafür überzeugt sei und er das Gesetz ratifizieren werde, da es nicht zähle, was der Westen sagt (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/erdogan-riskiert-ausschluss-aus-dem-europarat/?nl_ref=23792008), und inwiefern hält die Bundesregierung im Falle der Einbringung eines solchen Gesetzentwurfs durch die türkische Regierung eine Initiative im Ministerkomitee des Europarates für geeignet, die darauf zielt, entsprechend Artikel 8 des Statuts des Europarates der Türkei aufgrund der schweren Verletzung von Artikel 3 des Statuts des Europarates vorläufig das Recht auf Vertretung abzusprechen?