Mögliche Verwendung von Beitragsmitteln der Rentenversicherung für die Finanzierung der solidarischen Lebensleistungsrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Beitragsmittel der Rentenversicherung für die Finanzierung der "solidarischen Lebensleistungsrente" verwandt werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sozialbeirates, dass andernfalls ein "Teil der Finanzierung zusätzlicher nicht beitragsgedeckter Rentenleistungen – wie […] die solidarische Lebensleistungsrente – durch geringere Rentenanpassungen erreicht würde und insoweit zu Lasten der Rentner ginge" (vgl. Gutachten des Sozialbeirates 2013, S. 16 f.)?