Mögliche Verlängerung der bis zum 25. Mai 2022 befristeten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung die zunächst bis zum 25. Mai 2022 befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zu verlängern, bzw. wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ab dem 26. Mai 2022 rechtlich weiter gelten (wenn nein, bitte begründen), und woran würde sich der Schutzstandard betrieblicher Infektionsprophylaxe beim Wegfall beider Regelungen zukünftig bemessen?