Mögliche Vergemeinschaftung von Schulden von EU-Mitgliedstaaten durch bestimmte Programme der EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung bei den "Verbindlichkeiten der EU", die etwa für "NextGenerationEU" aus dem EU-Haushalt zurückzuzahlen sind, keine "Vergemeinschaftung von Schulden" (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/5615: "Sofern die Europäische Union zur Finanzierung von EU-Programmen Anleihen auf den Kapitalmärkten begibt, werden damit Verbindlichkeiten der EU begründet, die aus dem EU-Haushalt zurückzuzahlen sind. Eine ‚Vergemeinschaftung von Schulden in der EU‘ hat dagegen […] in der Vergangenheit [nicht] stattgefunden […]. Die Bundesregierung ist sich einig, dass es eine Vergemeinschaftung von Schulden der Mitgliedstaaten nicht geben wird."), wenn, "[s]ollte ein Mitgliedstaat seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder wollen, […] die übrigen Mitgliedstaaten für dessen Anteil an den Schulden einstehen [müssen], [t]heoretisch können sie dabei in voller Höhe für die Schulden aus dem Wiederaufbaufonds gegenüber der Europäischen Union haftbar gemacht werden [f]aktisch handelt es sich daher um eine Vergemeinschaftung von Schulden" (Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 BHO zu den möglichen Auswirkungen der gemeinschaftlichen Kreditaufnahme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf den Bundeshaushalt (Wiederaufbaufonds), S. 21), und warum wurde die Kommission nur einmalig ermächtigt, Anleihen im Namen der Europäischen Union am Markt aufzunehmen" (Regierungserklärung der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 18. Juni 2020), wenn es der EU, aufgrund der Existenz des EU-Haushalts, offenbar allgemein zusteht, eigene Verbindlichkeiten zu begründen, die dann aus Letzterem zurückzuzahlen sind (vgl. o. g. Antwort)?