Mögliche Unterdeckung des Existenzminimums bei einer Differenz zwischen der tatsächlichen und prognostizierten Preisentwicklung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ab welcher Differenz zwischen der tatsächlichen Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise und der prognostizierten Preisentwicklung, die bei der Fortschreibung der Regelbedarfe zugrunde gelegt wurde und die für das Jahr 2026 mit 1,506 Prozent berechnet wurde (Bundesratsdrucksache 471/25, S. 9), hält die Bundesregierung Unterdeckungen des Existenzminimums für möglich, die zum Schutz des Grundrechts auf ein Existenzminimum vermieden werden müssen (Bundesverfassungsgericht vom 23. Juli 2014, Rz. 144), und welche konkreten Maßnahmen zum Ausgleich erwägt sie momentan?