Mögliche Unterbrechungen der Überstellungsfrist durch die behördliche Aussetzung von Überstellungen infolge der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Verfahren sind derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. bei den Gerichten (bitte differenzieren) anhängig, in denen es um die Frage geht, ob die behördliche Aussetzung von Überstellungen infolge der Corona-Pandemie zu einer Unterbrechung der Überstellungsfrist führt (vgl. die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts: www.bverwg.de/pm/2021/6 und den Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=260209&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3874874; bitte auch nach den fünf wichtigsten betroffenen Mitgliedstaaten differenzieren), und inwieweit sind derzeit Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen in bestimmte Mitgliedstaaten wegen besonderer Belastungen infolge der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ausgesetzt oder rückpriorisiert (bitte betreffende Länder und Zahl der betroffenen Asylsuchenden nennen)?