Mögliche Umlage der Brennelemente-Steuer über den Strompreis auf den Verbraucher
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass die in den Jahren 2011 bis 2016 erhobene Brennelemente-Steuer von den betroffenen Energieunternehmen über den Strompreis auf den Endverbraucher umgelegt wurde, und wenn ja, welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob dem Endverbraucher durch die Rückerstattung der vom Bundesverfassungsgericht rückwirkend als verfassungswidrig erklärten Steuer ein Schaden infolge überhöhter Strompreise entstanden sein könnte, aus dem sich ein individuell einklagbarer Schadenersatzanspruch gegenüber den betroffenen Energieunternehmen ableiten lassen könnte?