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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-286795

Mögliche Übermittlung anonymisierter Diagnosedaten von den Kassenärztlichen Vereinigungen an das Paul-Ehrlich-Institut zum Zwecke der Arzneimittelsicherheitsüberwachung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die 17 Kassenärztlichen Vereinigung zum Zwecke der Arzneimittelsicherheitsüberwachung (Pharmakovigilanz) gemäß § 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anonymisierte Diagnosedaten, insbesondere Diagnosedaten im Zusammenhang stehend mit den ICD-Kodes U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet) und T88.1 für das Jahr 2021 an das PaulEhrlich-Institut gesendet haben, wenn ja, wie viele Kodierungen U12.9 und T88.1 haben die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen in den Quartalen 1, 2, 3 (4 wenn vorhanden) des Jahres 2021 ergeben, wie viele waren es im selben Zeitraum 2020, und wenn nein, wie will die Bundesregierung für die Vergangenheit und für die Zukunft sicherstellen, dass der gesetzliche Auftrag aus § 13 Absatz 5 IfSG erfüllt wird?