Mögliche Überführung der RWE-Braunkohleanlagen in eine Reserve ab 2030
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung Aussagen der nordrhein-westfälischen Landesregierung bestätigen, dass RWE mit einer Reserve von 50 Mio. Tonnen Kohle über 2030 hinaus plant (www.zeit.de/wirtschaft/2023-01/rwe-kohleausstieg-2030-braunkohle-foerderung), und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage oder wissenschaftlichen Erkenntnisse hält sie eine Kohleverfeuerung über 2030 hinaus für vereinbar mit den UN-Klimavereinbarungen von Paris (Erreichung 1,5-Grad-Ziel) bzw. dem Klimaschutzgesetz?